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Schon gehört? Die Mehrwertsteuer wird gesenkt.

Ab 01. Juli 2020 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent reduziert. Hier erfahren Sie was das für Sie bedeutet und wie wir als RFT kabel damit umgehen.

Ab

Juli

2020

Informationen zur Reduzierung der Mehrwertsteuer

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Vom 01.07. bis 31.12.2020 beträgt die allgemeine Mehrwertsteuer nur noch 16 statt 19 Prozent.

RFT kabel gibt den Preisvorteil an Sie weiter

Für den oben genannten Zeitraum werden wir den temporären Steuersatz auf die regelmäßigen Entgelt-Abbuchungen und Verbindungskosten anwenden. Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil? Dann wird der reduzierte Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Überweisungen bitte anpassen

Wenn Sie Rechnungen regelmäßig selbst überweisen, bitten wir Sie, Ihren Monatsbeitrag neu zu berechnen. Bitte passen Sie auch eventuelle Daueraufträge an. Zur Berechnung der neuen Entgelte, nutzen Sie gerne den nachfolgenden Entgelt-Rechner.

Unser Service für Sie - Der RFT kabel-Entgeltrechner

Hinweis: Sollte in Ihrem Browser die Eingabe Ihres alten Betrags mit Komma nicht funktionieren, geben Sie Ihren alten Betrag bitte mit einem Punkt an. Beispiel: Statt 24,90 geben Sie 24.90 ein.

Neuer Betrag mit 16% MwSt. 0,00 €

Leistungserbringung

Für die Anwendung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes gilt der Zeitraum der Leistungserbringung. Das bedeutet: Leistungen, die vor dem 01.07.2020 erbracht wurden, unterliegen weiterhin dem Mehrwertsteuersatz von 19 %. Hingegen werden Leistungen, die nach dem 01.07.2020 erbracht werden, mit 16 % Mehrwertsteuer berechnet. Bitte beachten Sie daher, dass Telefonentgelte bis zu zwei Monate zurückliegend berechnet werden.

Sie haben noch Fragen? Wir sind Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns gerne.

Mehrwertsteuer­senkung?

Antworten auf wichtige Fragen:

Wieso, weshalb, warum?

Die Senkung der Mehrwertsteuer ist Bestandteil des vom Bund aufgelegten Konjunkturpaketes. Um wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, wird unter anderem der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Aktuell ist diese Maßnahme vom 01.07. bis zum 31.12.2020 befristet.

Gilt dies nur für Bestandskunden?

Nein. Alle Kunden, die sich ab dem 01.07.2020 für einen neuen Vertrag bei uns entscheiden, werden selbstverständlich auch vom Preisvorteil profitieren.

Worauf wird die MwSt.-Senkung angewendet?

Sie wird auf alle regelmäßigen Entgelte und alle Verbindungskosten angewendet.

Ist diese Anpassung zeitlich begrenzt?

Ja. Die Mehrwertsteuersenkung ist nach heutigem Stand bis zum 31.12.2020, sprich auf 6 Monate, befristet.

Wie wird die MwSt.-Senkung bei RFT angewendet?

Es werden, wie bisher, alle Entgelte und Verbindungskosten weiter mit 19% MwSt. ausgewiesen. Der Abzug der MwSt.-Differenz erfolgt im Rahmen Ihrer monatlichen Abrechnung.

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