TKG-Novelle 2021: Was ändert sich für Sie ab dem 1. Dezember 2021?

 

Das Wichtigste zur TKG-Novelle zusammengefasst:  

Mindestvertragslaufzeiten ab 12 Monate

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Netzbetreiber ihren Kund:innen künftig Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten anbieten müssen. Bei RFT kabel gehört dies schon seit vielen Jahren zum Angebot.  Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter: Wir bieten bereits kundenfreundliche 1-Monatsverträge an.

Jährliche Tarifberatung

Welcher Tarif ist der Beste für Sie? Ab 2022 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, ihren Kund:innen einmal im Jahr ein Angebot für einen eventuell besseren Tarif zu unterbreiten.

Kürzere Kündigungsfristen bei Vertragsverlängerungen

Nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich künftig ein Vertrag  auf unbestimmte Zeit, die Kündigungsfrist beträgt jedoch nur noch einen Monat. Auch diese Änderung ist für uns nicht neu. Denn Kundenfreundlichkeit wurde auch beim Thema Kündigungsfrist gelebt. Bei uns gab es schon seit vielen Jahren für unsere Kund:innen eine verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende ohne automatische Verlängerung um 12 Monate.

Die TV-Verträge der RFT kabel werden ohne Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, daher beträgt die Kündigungsfrist in diesem Fall weiterhin 3 Monate. Sollten unsere Kund:innen jedoch, im Falle eines Umzugs, an ihrer neuen Andresse nicht weiter von der RFT kabel versorgt werden können, ist eine monatliche Sonderkündigung möglich.

Sonderkündigungsrecht bei Änderung der AGB

Den Kund:innen aller Netzbetreiber wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sobald Änderungen der AGB für sie nachteilig sind. Bei Anpassungen der AGB, die ausschließlich Vorteile einräumen oder vom Gesetzgeber verpflichtend sind, wie aktuell durch das TKG, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

Rufnummernmitnahme

Neu ist auch, dass Kund:innen Ihre bisherige Rufnummer kostenfrei zum neuen Anbieter mitnehmen können. Für den Anbieterwechselauftrag fallen nun keine Kosten mehr an. Die Rufnummernmitnahme ist noch bis zu einen Monat nach Vertragsende möglich.

Zugang zum Kundenportal

Kund:innen können ab sofort noch für einen angemessenen Zeitraum nach einer Vertragskündigung auf Kundenportale und somit u. a. auf Rechnungen zugreifen. Die RFT kabel stellt das Kundenportal nach der Kündigung noch 3 Monate zum Einsehen und Downloaden der Rechnungen zur Verfügung.

Informationen über den Umgang mit Beschwerden

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kund:innen sich über die Bearbeitung von Beanstandungen und Beschwerden bei Netzanbietern informieren können. Wir haben unsere Abläufe in einem Dokument zusammengefasst. Darin zeigen wir transparent auf, wie sich alle Kund:innen der RFT kabel bei Problemen mit unseren Dienstleistungen oder Services an uns wenden können. Das Dokument dazu finden Sie hier: https://www.rftkabel.de/service/downloads

Anpassungen unserer AGB

Die kundenfreundlichen Bestimmungen des TKG erfordern eine Anpassung unserer AGB. Darüber haben wir Sie in einem gesonderten Schreiben und in Ihren Rechnungen informiert. Die neuen AGB der RFT kabel treten zum 1. Dezember 2021 in Kraft und können hier heruntergeladen werden.

 

Möchten Sie diese Nachricht teilen? Gerne!

Zur Übersicht

Zum Seitenanfang scrollen